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17.09.2009Druckversion
geschrieben von: Schwarzwälder Bote


Feuerwehr aktuell

Feuerwehr löscht, Verursacher zahlt

Stuttgart. Wer die 110 wählt, kann sich darauf verlassen, dass die Rettungsdienste anrücken. Das soll so bleiben. Doch das neue Landesfeuerwehrgesetz und die Abrechnung von Einsätzen könnten dafür sorgen, dass die Prämien für Versicherungen steigen.

Die CDU-FDP-Landesregierung hat die Neufassung des Landesfeuerwehrgesetzes beschlossen. Es sieht diverse Änderungen vor. So dürfen Jugendliche künftig schon mit 17 statt bisher mit 18 in den aktiven Dienst. Im Mittelpunkt des Gesetzes, das Anfang Oktober in den Landtag kommt und dort noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, damit es 2010 in Kraft treten kann, geht es aber um das Thema Finanzen – vor allem um die Neuregelung bei der Abrechnung von Einsätzen.
So viel ist klar: Wer die Feuerwehr alarmiert, weil’s brennt, sollte dies auch künftig tun, um Menschenleben und Sachgegenstände zu retten. Und er darf sicher sein, dass dieser Einsatz, sofern das Feuer nicht vorsätzlich gelegt wurde, ihn nichts kostet, sondern die Kommune dafür bezahlt. Anders stellt sich die Lage zum Beispiel bei Verkehrsunfällen dar. Bisher werden alle Schäden an den beteiligten Fahrzeuge von der Kfz-Versicherung getragen, die Einsatzkosten für die Bergung der Unfallfahrzeuge oder für die Rettung der Verletzten trägt aber die Feuerwehr – und damit letztlich die Gemeinde aus der Feuerschutzsteuer.
Insider hatten in der Vergangenheit den »immensen Verwaltungsaufwand« beklagt, der notwendig ist, um genau aufzulisten, wer was am Unfallort erledigt hat.
Damit soll nun Schluss sein. Nach dem neuen Feuerwehrgesetz aus dem Haus von Innenminister Heribert Rech (CDU) sollen die Kosten der Rettungsdienste beim Verkehrsunfall künftig der Kfz-Versicherung angelastet werden. Mehr noch: Wenn es zum Beispiel in Firmen brennt und der Einsatzleiter vor Ort umgehend Sonderlöschmittel benötigt, will das Land auch diese Kosten nicht mehr der Gemeinde, in der die Firma angesiedelt ist, sondern der Versicherung übertragen. Landesbranddirektor Hermann Schröder: Bei solchen Einsätzen komme man schnell auf Kosten in sechsstelliger Höhe, »und damit ist der Haushalt einer kleinen Gemeinde überfordert«.
Schröder verweist darauf, dass diese Form der neuen Abrechnung nicht ungewöhnlich ist, sondern in mehreren anderen Bundesländern – zum Beispiel auch in Bayern und Hessen – längst üblich ist. Und bei der Anhörung zum Gesetz habe die Versicherungswirtschaft signalisiert, dass man die Neuregelung mittrage. Doch das weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin mit deutlichen Worten zurück. »Wir sind von dem Gesetzentwurf nicht überzeugt und lehnen ihn ab«, sagte ein Verbandssprecher gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Sollte das Gesetz dennoch so kommen, sei es durchaus möglich, »dass die Versicherungsprämien steigen«. Offenbar gehe es der Landesregierung in Stuttgart nur darum, rund vier Millionen Euro an Mehreinnahmen zu haben.
In der Tat hatte der Rechnungshof Baden-Württemberg im Jahr 2005 kalkuliert, die Kommunen könnten zwischen 3,5 und vier Millionen Euro sparen, wenn alle Kosten der Feuerwehreinsätze nicht mehr von den Kommunen, sondern den Versicherungen beglichen werden. Aber das, so betont der Verbandssprecher, werde man nicht so hinnehmen, schließlich müsse »das Geld ja irgendwoher kommen«. Rechtliche Auseinandersetzungen seien deshalb absehbar.
Aber der Versicherungsverband sieht auch inhaltlich »viele Ungereimtheiten« in dem Gesetzentwurf. So sei es absurd, dass der Einsatz einer Feuerwehrdrehleiter beim Brand eines Privathauses unentgeltlich ist, während der Gewerbebetrieb dafür die Kosten tragen soll.
Es sei zu bedauern, dass den Unternehmen nun mehr Kosten zugemutet würden. Bisher sei das nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Betriebe der Fall gewesen, hieß es.


Quelle: Schwarzwälder Bote, Erschienen: 17.09.2009

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